· Fachbeitrag · ATADUmsG
Außensteuerliche Hinzurechnungsbesteuerung und EU-Recht im Licht aktueller Entwicklungen
von Dr. Tanja Schienke-Ohletz und Michal F. Kühn
| Das BMF hat am 17.11.20 einen weiteren Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATADUmsG) an die finanzpolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen versendet. Damit möchte Deutschland u. a. die in den §§ 7 ff. AStG verankerte Hinzurechnungsbesteuerung anpassen. Der grundsätzliche Aufbau der Vorschriften soll dabei erhalten bleiben, jedoch verschärfen sich einige Regelungen. Der vorliegende Beitrag zeigt anhand von Beispielen, welche Änderungen sich in der Praxis ergeben und ob eine Vereinbarkeit der neuen Regelungen mit der europäischen Niederlassungsfreiheit bzw. Kapitalverkehrsfreiheit gegeben ist. |
1. Aktuelle Entwicklungen
Deutschland ist mit der Umsetzung der ATAD derzeit in Verzug. Allerdings gibt es in Deutschland eine umfassende Hinzurechnungsbesteuerung, sodass nur ein punktueller Anpassungsbedarf an bestimmte Vorgaben der EuGH-Rechtsprechung erforderlich sein dürfte. Wie bereits in den ersten Referentenentwürfen des BMF vom 10.12.19 sowie vom 24.3.20 sind auch im aktuellsten Entwurf zum ATADUmsG Änderungen zur Hinzurechnungsbesteuerung insbesondere in den folgenden vier Bereichen vorgesehen:
- 1. Beherrschungskriterium
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