· Fachbeitrag · Auslandsinvestitionen
Internationale Betriebsstätten - ein Überblick aus Praxissicht
von StB Dipl.-Bw. (FH) Aiko Ringwald, Mannheim
| Der Einstieg in das internationale Geschäft ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. So kann zunächst damit begonnen werden, lediglich Dienstleistungen im Ausland zu erbringen bzw. Waren ins Ausland zu verkaufen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich im Ausland zunächst eines ständigen Vertreters zu bedienen, um z. B. den lokalen Vertrieb aufzubauen. Alternativ oder ergänzend kann die Begründung einer Betriebsstätte/Zweigniederlassung in Betracht gezogen werden. |
1. Arten von Betriebsstätten
Betriebsstätten lassen sich in sachlicher, regionaler sowie zeitlicher Hinsicht unterscheiden. Diese Unterscheidungen zeigen, welche Möglichkeiten des wirtschaftlichen Engagements für Unternehmen bestehen.
- Sachliche Hinsicht: Hier kommen u. a. Zweigniederlassungen, Geschäftsstellen, Fabrikations- oder Werkstätten und Warenlager in Betracht (§ 12 AO sowie ausführlich Jacobs/Endres/Spengel in: Internationale Unternehmensbesteuerung, 2016, 299). Zentrales Merkmal einer Betriebsstätte ist dabei stets die feste Geschäftseinrichtung (§ 12 S. 1 AO). Das Engagement eines Unternehmens (Stammhaus) muss allerdings nicht immer durch eine feste Geschäftseinrichtung (z. B. angemietete Büroräume) erfolgen. So kann beispielsweise ein ausländisches Stammhaus seine Produkte/Dienstleistungen im Inland durch einen selbstständigen Vertreter (z. B. Handelsvertreter) ohne geschäftliche Räume des Stammhauses vertreiben. Hierbei kann es ggf. ungewollt zur Begründung einer sogenannten Vertreterbetriebsstätte (fingierte Betriebsstätte) kommen (vgl. zu Ausnahmetatbeständen BFH 16.8.62, I B 223/61 S, BStBl III 62, 477 sowie zur aktuellen internationalen Entwicklung Wagemann, in: IWB 16, 14 ff.).
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