· Fachbeitrag · Der praktische Fall
Besteuerung eines ICO/TGE in Liechtenstein: Beispielsfall mit einem Utility Token
von StB Dipl.-Kfm. Matthias Langer, LL.M., Liechtenstein
| In den vergangenen zwei Jahren hat sich das Fürstentum Liechtenstein im Bereich Blockchain und Kryptowährungen zu einem äußerst attraktiven Standort entwickelt, wodurch sich eine große Anzahl an Krypto- und Blockchain basierten Unternehmen angesiedelt hat. Der folgende Musterfall erläutert die Besteuerungsfolgen bei der Herausgabe eines Utility Tokens, wobei nicht nur auf die Besteuerung in Liechtenstein eingegangen wird, sondern auch die Steuerfolgen für den in Deutschland steuerpflichtigen Investor aufgezeigt werden. |
1. Begriffe
1.1 Was ist eine Blockchain
Unter einer Blockchain wird eine kontinuierlich erweiterbare Liste von Datensätzen („Blöcke“), verstanden, welche mittels kryptografischer Verfahren miteinander verkettet sind. Jeder Block enthält dabei typischerweise einen kryptografisch sicheren Hash (Streuwert) des vorhergehenden Blocks, einen Zeitstempel sowie Transaktionsdaten. Die Blockchain selbst wird jedoch nicht zentral gespeichert, sondern dezentral mittels der sogenannten Distributed Ledger Technology.
1.2 ICO, TGE, STO und ETO
Die Herausgabe neuer Kryptowährungen wird in Abhängigkeit des Projekts als Initial Coin Offerings (ICO), Token Generation Event (TGE), Security Token Offering (STO) oder Equity Token Offering (ETO) bezeichnet. Gemeinsam ist allen vier Formen, dass es sich hierbei um ein Finanzierungsmodell handelt, bei dem neue Projekte ihren zugrunde liegenden Krypto-Token gegen andere Kryptowährungen, wie Bitcoin und Ether, oder Fiatgeld tauschen. Unter Fiatgeld werden die gesetzlichen Zahlungsmittel wie beispielsweise Euro, US-Dollar und Schweizer Franken verstanden.
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