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  • · Fachbeitrag · Hinzurechnungsbesteuerung

    Ausländische Geschäftsführerposition im Konzern: Gefahr der schädlichen Mitwirkung

    von RA Christian Gaßmann, Essen

    | Aufgrund einer zunehmenden Internationalisierung des wirtschaftlichen Alltags wird insbesondere von leitenden Arbeitnehmern in zunehmendem Maß Mobilität gefordert. Ausländische Führungskräfte werden in deutschen Konzerneinheiten und deutsche Führungskräfte in ausländischen Gesellschaften deutscher Konzerne eingesetzt. Eine landesbezogene Grenze gibt es so gut wie nicht mehr. Dieses Vorgehen rückt immer weiter in den Fokus steuerrechtlicher Außenprüfungen. Häufiger Streitpunkt ist der Tatbestand der „schädlichen Mitwirkung“ im Rahmen der Hinzurechnungsbesteuerung. |

    1. Zum Hintergrund

    Die Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§ 7-14 AStG gewinnt seit einiger Zeit insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen an praktischer Relevanz. Diese Tendenz spiegelt sich nicht nur anhand erhöhter Betriebsprüfungsfälle wider, sondern auch an einer erhöhten Zahl finanzgerichtlicher Verfahren im Bereich der §§ 7-14 AStG (vgl. z. B. FG Münster 20.11.15, 10 K 1410/12 F, EFG 16, 453; FG Bremen 15.10.15, 1 K 4/15, EFG 16, 453). Grund für die steigende Bedeutung in der Praxis sind u. a. die international sinkenden Unternehmenssteuerniveaus, aufgrund derer immer mehr ausländische Tochtergesellschaften deutscher Konzerne i. S. v. § 8 AStG niedrig besteuert werden (vgl. Becker/Loose, IStR 18, 18 ff.).

     

    Liegt eine ausländische Tochtergesellschaft vor, die niedrig besteuerte Einkünfte i. S. d. § 8 AStG erzielt, muss im Einzelfall geprüft werden, inwieweit diese Einkünfte im Inland steuerpflichtig sind, sofern ein Organmitglied oder ein Mitarbeiter der qualifiziert beteiligten inländischen Muttergesellschaft oder eine ihr nahestehende Person an der Einkünfteerzielung der ausländischen Gesellschaft „mitwirkt“. Dieses Tatbestandsmerkmal der schädlichen Mitwirkung spielt insbesondere auch dann eine Rolle, wenn inländische Geschäftsführer oder sonstige leitende Angestellte deutscher Konzerne auch als Geschäftsführer von ausländischen Tochtergesellschaften bestellt werden. Diese Fallkonstellation findet in der Praxis relativ häufig Anwendung. Bei steuerlichen Außenprüfungen zeigt die jüngste Praxis, dass ein schädliches Mitwirken seitens der Finanzbehörden immer häufiger angenommen wird.