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  • · Fachbeitrag · Investitionsschutzabkommen

    Investitionsschutzrechtliche Restrukturierungen am Beispiel deutscher Investitionen in der Türkei

    von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, VAE

    | Deutschland hat mit über 133 Staaten sog. Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV; auch Investitionsschutzabkommen genannt) abgeschlossen. Derartige Verträge vermitteln dem Investor Schutz u. a. vor ungerechtfertigten Eingriffen (z. B. Enteignung). Am Beispiel der Türkei geht der vorliegende Beitrag der Frage nach, unter welchen Bedingungen ein verbesserter investitionsrechtlicher Schutz erreicht werden kann und welche (außen-)steuerlichen Fragen sich hierbei stellen. |

    1. Ausgangsüberlegungen

    Durch Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV) wird Investoren im jeweiligen Gaststaat ein materieller Investitionsschutz vermittelt. Weltweit gibt es ca. 3.000 bi- und multilaterale IFV. Die Bundesrepublik Deutschland hat in der Nachkriegszeit eine führende Rolle im Auf- und Ausbau dieses Netzwerks gespielt.

     

    IFV bezwecken den Schutz von Investoren vor politischen Risiken, d. h. vor Maßnahmen oder Entscheidungen, die vom Gaststaat ausgehen und ausländische Investitionen beeinträchtigen. Die Beeinträchtigung der Investition kann von staatlichen Stellen, aber auch von anderen Rechtssubjekten, deren Handeln oder Unterlassen dem Staat zugerechnet werden kann, ausgehen. Der gewährleistete Schutz durch IFV lässt sich grundsätzlich in 2 Kategorien unterscheiden: