· Fachbeitrag · Polen
E-Rechnungspflicht in Polen wird nochmals verschoben
von StB Dr. Agnieszka Morska, Breslau
| Bereits am 1.1.22 hat Polen ein fakultatives nationales System für E-Invoicing (KSeF) zur Verfügung gestellt. Obwohl einige Anreize geschaffen wurden, z. B. eine verkürzte Frist bei einer Vorsteuerrückerstattung, haben sich nur wenige Unternehmen entschieden, das KSeF-System zu nutzen. Die ursprünglich für das Jahr 2023 geplante Einführung der verpflichtenden E-Rechnung in Polen wurde auf den 1.7.24 verlegt. Am 19.1.24 kündigte das polnische Finanzministerium an, dass der Einführungstermin aufgrund „schwerwiegender Fehler” erneut verschoben wird. Nach zahlreichen öffentlichen Konsultationen wurde am 3.4.24 ein Entwurf für weitere Änderungen des KSeF-Systems vorgelegt. |
1. Was ist E-Invoicing?
Unter E-Invoicing versteht man einen Prozess, bei dem Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen werden. Es gibt kein einheitliches Modell für die elektronische Rechnungsstellung ‒ die Ansätze und Standards variieren von Land zu Land.
Polen hat sich für die Implementierung eines eigenen E-Rechnungssystems entschieden, dem KSeF (Krajowy System e-Faktur). Es handelt sich dabei um ein zentralisiertes Austauschsystem, das die Ausstellung, Übermittlung und den Empfang von E-Rechnungen (sog. strukturierten Rechnungen) ermöglicht. Die strukturierten Rechnungen stellen eine neue Art von Rechnungen dar und werden parallel zu den Papierrechnungen sowie den derzeit im Handelsverkehr vorkommenden elektronischen Rechnungen bestehen. Das Hauptmerkmal der strukturierten Rechnungen ist, dass sie nach einer Mustervorlage ausgestellt werden. Die E-Rechnungen werden in einem strukturierten elektronischen Format (XML-Format) mittels KSeF ausgestellt und empfangen. Gleichzeitig verwendet Polen einen eigenen Standard für die E-Rechnungen ‒ den sog. FA(2)-Standard, der dem durch EU-Kommission vorgesehenen Format (Peppol) nicht entspricht.
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