· Fachbeitrag · Polen
Umsatzsteuer: Änderungen in Polen ab 2017
von StB Dr. Agnieszka Morska, Steuerberaterin, Poznań
| Es wird geschätzt, dass im Jahre 2016 allein durch Umsatzsteuerbetrug dem polnischen Fiskus ca. 10 Mrd. EUR (2,5 % des polnischen BIPs) ( http://www.pwc.pl/pl/media/2016/2016-11-23-luka-vat-2016.html ) entgangen sind. Um die Steuerausfälle zu begrenzen und somit die Steuereinnahmen zu sichern, wurden in Polen in 2017 zahlreiche gesetzgeberische Maßnahmen ergriffen. Von den neuen Regelungen sind auch die ausländischen Unternehmen, die in Polen für Umsatzsteuerzwecke angemeldet sind, betroffen. Der Beitrag schildert die wesentlichen Änderungen, die in Polen 2017 in Kraft getreten sind. |
1. Umsatzsteuerliche Registrierung
1.1 Anmeldung für Umsatzsteuerzwecke
Bis 2017 war die umsatzsteuerliche Anmeldung eher ein technischer Vorgang, der i. d. R. ein paar Tage dauerte. Für ausländische Unternehmen erfolgte die Beantragung einer polnischen USt-IdNr. unter Vorlage von bestimmten Unterlagen (z. B. Nachweis der Anmeldung als umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer im Ausland) und Angabe von einigen Informationen (z. B. Beschreibung der Tätigkeit).
Mit der Novellierung ist ab 1.1.17 die Vergabe der USt-IdNr. erst nach Überprüfung durch die polnische Steuerbehörde möglich. Die Steuerbehörde kann die umsatzsteuerliche Anmeldung verweigern, wenn z. B. die in dem Antrag angegebenen Informationen nicht der Wahrheit entsprechen oder es nicht möglich ist - trotz dokumentierter Versuche - mit dem Unternehmer oder dessen Bevollmächtigten Kontakt aufzunehmen.
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