· Fachbeitrag · Polen
Verrechnungspreise und Verrechnungspreisaufzeichnungen in Polen
von Dr. Marcin Jamrozy, Warschau und M.Sc. Agnieszka Kopec, Frankfurt (Oder)
| Durch immer engere Wirtschaftsbeziehungen zwischen Deutschland und Polen gewinnt die steuerliche Verrechnungspreisproblematik zunehmend an Bedeutung. Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über die polnischen Verrechnungspreisvorschriften und berücksichtigt dabei auch die wichtigsten Aussagen der polnischen Rechtsprechung zur Anwendung der Berichtigungsnormen. |
1. Überblick über die Rechtsgrundlagen
Der Anwendungsbereich des Art. 11 des polnischen Körperschaftsteuergesetzes (im Folgenden: KStG-PL, entsprechende Vorschrift in Einkommensteuergesetz - EStG-PL - findet sich in Art. 25) stellt den Ausgangspunkt für die Einkünfteberichtigung durch die polnischen Steuerbehörden dar und ist inhaltlich stark an Art. 9 OECD-MA angenähert. Hingegen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu den Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in Polen in Art. 9a KStG-PL und Art. 25a EStG-PL geregelt.
In der Praxis sind zusätzlich die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze von Relevanz, die u.a. die Empfehlungen zur Bewertung grenzüberschreitender Transaktionen innerhalb eines Konzernverbunds enthalten (Transfer Pricing Guidelines for Multinational Enterprises and Tax Administrations, 18.8.10). Weiterhin ist die Verordnung des polnischen Finanzministeriums vom 10.9.09 über die Art und Weise der Ermittlung des Einkommens von Steuerpflichtigen infolge einer Schätzung zu erwähnen (Schätzungsverordnung, weiter als Schätzungs-VO). Diese basiert in großen Teilen auf den von der OECD herausgearbeiteten Verrechnungspreisgrundsätzen.
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