· Fachbeitrag · Spanien
Die Besteuerung selbstgenutzter Ferienimmobilien in Spanien ab dem 1.1.13 am Beispiel Mallorcas
von StB Prof. Dr. habil. Günther Strunk, Hamburg und Dipl.-Kfm. Asesor Fiscal Willi Plattes, Mallorca
| Die Wirtschaftskrise hat die spanische Regierung veranlasst, mehrere Steuerrechtsänderungen ab dem 1.1.13 auf den Weg zu bringen. Beim Immobilienerwerb wurden z.B. die Grunderwerbsteuern und Stempelsteuern beträchtlich angehoben. Der Beitrag geht auf die aktuelle Besteuerungssituation für selbstgenutzte Ferienimmobilien von in Deutschland ansässigen natürlichen Personen in Spanien wie auch in Deutschland ein. Insbesondere die Vermögensteuer sowie die beachtenswerte Belastung mit Erbschaftsteuer werden hierbei näher dargestellt und Gestaltungen zu deren Vermeidung oder Minderung aufgezeigt. |
1. Der Praxisfall
Seit vielen Jahren ist Spanien - und hier insbesondere Mallorca - ein attraktiver Ort für in Deutschland ansässige Personen, um eine Immobilie selbst zu nutzen. Besonders vorteilhaft war bisher, dass es weder in Spanien noch in Deutschland eine Vermögensteuer gab. Dies hat sich zumindest für Spanien bzw. Mallorca seit 2011 geändert und führt zu erheblichen Steuerbelastungen, sofern nicht bestimmte Maßnahmen ergriffen werden. Anhand eines fiktiven, aber in der Praxis häufig anzutreffenden Falles soll nachfolgend die aktuelle Besteuerungssituation erläutert werden.
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Ehemann N möchte zusammen mit seiner Ehefrau auf Mallorca ein bereits errichtetes Einfamilienhaus für eigene Wohnzwecke erwerben. Der Kaufpreis des Objektes wird mit 1.800.000,- EUR angenommen.
N möchte wissen, in welcher Investitionsstruktur die Immobilie erworben werden sollte und ob insbesondere der Erwerb über eine neu zu gründende spanische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer S.L. sinnvoll ist? |
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