· Fachbeitrag · Strukturierung von Outbound-Investments
Steuerliche Fallstricke von Lokalisierungsprogrammen
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate
| Lokalisierungsprogramme werden insbesondere von staatlichen Öl- und Gaskonzernen verwendet, um darauf hinzuwirken, dass Bieter ihre Leistungen „lokalisieren“. Auch wenn die verschiedenen Programme sich im Detail stark voneinander unterscheiden, haben sie eins gemeinsam: Anbieter werden dazu aufgefordert, ihre Geschäftsaktivitäten so zu restrukturieren, dass die jeweiligen Volkswirtschaften positivere Effekte durch die öffentlichen Ausgaben erzielen. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen und steuerlichen Fallstricken von Lokalisierungsprogrammen. |
1. Hintergrund
Im Fokus der Lokalisierungsprogramme steht die Stärkung der lokalen Wertschöpfung. Daher haben die GCC-Staaten bspw. im Hinblick auf den staatlichen Öl- und Gassektor in den vergangenen Jahren Lokalisierungsprogramme eingeführt, um neben verbesserten Beschäftigungsmöglichkeiten für einheimische Arbeitnehmer u. a. auch die Kooperation mit lokalen Produzenten und Dienstleistern zu steigern (bspw. Oman: 2012, Saudi-Arabien: 2015, Vereinigte Arabische Emirate ‒ VAE: 2018 und Katar: 2019).
Der Hintergrund der Programme besteht darin, dass ausländische Lieferanten und Dienstleister jahrzehntelang erfolgreich an öffentlichen Ausschreibungen teilnahmen, ohne dass hierbei positive Rückwirkungen auf die jeweilige Volkswirtschaft, in dem der staatliche Öl- und Gaskonzern Aufträge vergibt, zu verzeichnen waren. Voraussetzung für die Teilnahme an Lokalisierungsprogrammen ist grundsätzlich das Bestehen einer lokalen Gesellschaft bzw. Niederlassung (Branch).
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