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  • · Fachbeitrag · Teilwertabschreibungen im Konzern

    Anerkennung von Teilwertberichtigungen auf Gesellschafterdarlehen

    von StB Dr. Christian Kahlenberg, M.Sc., Frankfurt (Oder)

    | Ein gegenwärtig stark diskutiertes Thema in der Praxis ist die steuerliche Anerkennung bilanzwirksamer Teilwertberichtigungen für Darlehen zwischen nahestehenden Personen im DBA-Kontext. Gestritten wird über die Frage, ob eine abgeschriebene Darlehensforderung außerbilanziell zu korrigieren ist und welche Rechtsgrundlage dafür einschlägig ist. Bisher hat der BFH lediglich klargestellt, dass sich eine außerbilanzielle Korrektur auf die Angemessenheit des vereinbarten (Verrechnungs-)preises beziehen muss. Sonst sperrt Art. 9 OECD-MA innerstaatliche Korrekturnormen wie § 1 AStG ; ob dies auch für § 8b Abs. 3 S. 3 ff. KStG gilt, ist (noch) nicht höchstrichterlich entschieden worden. |

    1. Hintergrund

    In mehreren Verfahren hatte der BFH entschieden, dass nationale Korrekturnormen nach den Art. 9 Abs. 1 OECD-MA nachgebildeten Abkommensbestimmungen nicht anwendbar sind, soweit sie nicht die Korrektur auf den fremdüblichen Preis betreffen (BFH 24.6.15, I R 29/14, BStBl II 16, 258; 24.3.15, I B 103/13, BFH/NV 15, 1009; 17.12.14, I R 23/13, BStBl II 16, 261). Mit anderen Worten: Es sind lediglich Korrekturen des Verrechnungspreises (der Höhe nach) zulässig. Richtet sich hingegen eine innerstaatliche Einkünftekorrekturnorm gegen die fehlende Ernsthaftigkeit der Vereinbarung oder würden unter fremden Dritten andere Konditionen vereinbart, so entfaltet Art. 9 Abs. 1 OECD-MA eine entsprechende Sperrwirkung.

     

    Konkret hatte der BFH die Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 OECD-MA im Verhältnis zu den Sonderbedingungen für den beherrschenden Gesellschafter bei der verdeckten Gewinnausschüttung (BFH 11.10.12, I R 75/11, BStBl II 13, 1046) sowie zur Anwendung von § 1 AStG auf Teilwertabschreibungen (s. die Urteile oben) judiziert.