· Fachbeitrag · Thailand
Strukturierung und Steueroptimierung von Auslandsinvestitionen in Thailand
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M. und RA Till Morstadt, Bangkok
| Thailand bietet ausländischen Investoren interessante Geschäftsmöglichkeiten. Nicht nur das eigene Wirtschaftswachstum (2016: 3,4 % bzw. für 2017 erwartet: 3,5 %) ist hierfür maßgeblich, sondern auch Thailands Bedeutung und zentrale Lage innerhalb der neu geschaffenen ASEAN Economic Community (AEC). Der nachfolgende Beitrag soll einen Überblick über die Grundzüge des thailändischen Investitionsrechts sowie die Strukturierung und Steueroptimierung von Auslandsinvestitionen in Thailand vermitteln. |
1. Ausgangsüberlegungen
1.1 Foreign Business Act
Ausländische Investoren unterliegen in Thailand dem Foreign Business Act B.E. 2542 (1999 - FBA). Nach den Regelungen dieses Gesetzes können ausländische Investoren nur in eng umgrenzten Bereichen in Thailand geschäftlich aktiv werden. Der FBA enthält drei Listen, wonach es Ausländern gar nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist, Geschäftstätigkeiten in Thailand nachzugehen:
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Liste 1 | Tätigkeitsbereiche, die Ausländern aus „besonderen Gründen“ generell verschlossen sind |
Liste 2 | Tätigkeitsbereiche, die Ausländern „aufgrund ihrer Auswirkungen auf die nationale Sicherheit, Kultur, Brauchtum, natürliche Ressourcen oder Umwelt“ grundsätzlich verschlossen sein sollen |
Liste 3 | Tätigkeitsbereiche, in denen „Thais für den Wettbewerb mit Ausländern noch nicht bereit sind“ |
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