· Fachbeitrag · Thailand
Thailand als Standort für die Strukturierung von Investitionen in Myanmar
von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Bangkok, Thailand und RA Alexander Bohusch, Rangun, Myanmar
| Seit der weitflächigen Aufhebung der US-amerikanischen und europäischen Wirtschaftssanktionen richten immer mehr ausländische Investoren ihr Augenmerk auf Myanmar (Republik der Union Myanmar ‒ Wirtschaftswachstum 2016: 6,4 % ; für 2017 erwartet: 7,7 %). Auch wenn einzelne Bereiche des Ausländerinvestitionsrechts, wie die Repatriierung von Gewinnen ins Ausland, nach wie vor Schwierigkeiten bereiten, drängen eine Vielzahl von Investoren in den neuen „Tigerstaat“. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Vorzüge der Strukturierung von ausländischen Investitionen über eine thailändische Tochtergesellschaft gegenüber einer Direktinvestition. |
1. Ausgangsüberlegungen
Im Rahmen der Strukturierung von Investitionen in Myanmar sind neben den kommerziellen Chancen die tatsächlichen Risiken sowie die steuerlichen Gegebenheiten in Erwägung zu ziehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, welche lokalen Steuersätze, insbesondere bei der Körperschaftsteuer, der Quellensteuer auf Dividenden, bei Zins- und Lizenzzahlungen sowie auf Veräußerungsgewinne gelten, sowie in welcher Dichte DBA mit anderen Staaten abgeschlossen worden sind, die das lokale Besteuerungsrecht gegebenenfalls begrenzen. Ferner ist von Bedeutung, ob bi- bzw. multilaterale Investitionsschutz- und -förderverträge abgeschlossen worden sind.
1.1 Thailand als Holdingstandort
Thailand bietet nicht nur aufgrund seiner eigenen Wirtschaftsstärke (Wirtschaftswachstum 2016: 3,4 % bzw. für 2017 erwartet: 3,5 %), seiner gut ausgebauten Infrastruktur und seines dichten Netzes an DBA, sondern auch wegen seiner geografischen Nähe zu Myanmar einen idealen Standort für Investitionen in Myanmar. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Myanmar zwar einige DBA mit bedeutenden Ländern abgeschlossen hat (u. a. Thailand, Singapur, Malaysia und Südkorea), aber es bisher an DBA zwischen Myanmar auf der einen und vielen europäischen Ländern wie Deutschland, Österreich bzw. der Schweiz auf der anderen Seite fehlt. Entsprechendes gilt mit Blick auf Investitionsschutz- und -förderverträge (IFV). In Kraft sind derzeit IFV lediglich mit Thailand, China, Indien, Japan, Laos und den Philippinen.
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