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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer international

    Das Umsatzsteuersystem in den Vereinigten Arabischen Emiraten anhand von Fallbeispielen

    von RA Dr. Constantin Frank-Fahle, LL.M., Dubai, Vereinigte Arabische Emirate und Christoph Gach, Hamburg

    | Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben zum 1.1.18 neben dem Königreich Saudi-Arabien (ebenfalls 1.1.18) und Bahrain (1.1.19) ein Umsatzsteuersystem eingeführt. Gerade für ausländische Investoren und Unternehmer können sich im Rahmen der Anwendung der Umsatzsteuer einige Schwierigkeiten ergeben. Der vorliegende Beitrag soll anhand von Fallbeispielen einen Überblick über das Umsatzsteuersystem in den VAE verschaffen. |

    1. Grundlagen

    Das Umsatzsteuersystem gründet auf der gemeinsamen Verständigung der Mietgliedstaaten des Golfkooperationsrats (GCC-Staaten [Saudi Arabien, Kuwait, Oman, Katar, Bahrain und die VAE]). Diese haben sich im Dezember 2015 in dem sog. Common VAT Agreement of the States of the Gulf Cooperation Council darauf verständigt, Rahmenbedingungen für die Einführung einer einheitlichen Umsatzsteuer festzulegen. Die konkrete Ausgestaltung und Durchführung obliegt den einzelnen Mitgliedstaaten. Auf nationaler Ebene haben die VAE mit dem Federal Law No. (7) of 2017 on Tax Procedures und dem Federal Decree Law No. (8) of 2017 on Value Added Tax (Umsatzsteuergesetz ‒ UStG-VAE) den Grundstein für das Umsatzsteuersystem gelegt. Dieses Gesetz verweist ferner auf zahlreiche Durchführungsbestimmungen.

    2. Tatbestände und Sonderfälle des UStG-VAE

    2.1 Lieferungen/sonstige Leistungen/Befreiungen

    Das Umsatzsteuerrecht der VAE unterscheidet nach steuerpflichtigen Vorgängen, die dem Regelsteuersatz von 5 % unterliegen (Taxable Supply), steuerpflichtigen Vorgängen, die einem reduzierten Steuersatz unterliegen (Zero-Rated-Supply) und umsatzsteuerbefreiten Vorgängen (Exempt Supply).