· Fachbeitrag · Unionsrecht
Die Sanierungsklausel - Bestandsaufnahme und Handlungsempfehlungen
von RA StB Prof. Dr. Adrian Cloer, Wiesbaden/Berlin, Dipl.-Kffr. Nina Vogel Wiesbaden/München
| Die Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG wird seit Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens seitens der Europäischen Kommission (KOM) im Schrifttum kontrovers diskutiert. Es ist wohl das erste Verfahren, das so viel Aufmerksamkeit erhielt und den grundlegenden Stellenwert der Beihilferegelungen verdeutlicht. Allerdings findet in der Praxis dieses Verfahren leider immer noch wenig Beachtung, obwohl zahlreiche Unternehmen direkt betroffen sind. Der Beitrag gibt eine Übersicht über den bisherigen Verfahrensverlauf und erklärt, welche Maßnahmen die betroffenen Unternehmen ergreifen können. |
1. Rechtsproblem
Was bislang geschah:
1.1 Ausgangssituation
Mit der Einführung des § 8c KStG 2008 wurde bei Kapitalgesellschaften die Möglichkeit, Verluste vorzutragen, stark eingeschränkt: Der Verlustvortrag geht bei Übertragung von Beteiligung grundsätzlich verloren. Von einem solchen schädlichen Anteilseignerwechsel macht der § 8c Abs. 1a KStG eine Ausnahme für den Sanierungsfall. Diese Ausnahme stellt nach Auffassung der KOM aber eine europarechtswidrige staatliche Beihilfe dar.
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