· Fachbeitrag · Vermeidung der Wegzugsbesteuerung
Von der Industrie-Holding zur Family Office KG ‒Teil 1: Betriebswirtschaftliche Aspekte
von Prof. Dr. Florian Haase, Hamburg
| Wenn Gesellschafter eines Kapitalgesellschaftskonzerns ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, stellt sich die Frage nach der Wegzugsbesteuerung. Eine Möglichkeit, diese Steuer zu vermeiden, bietet auch nach der Neufassung des § 6 AStG durch das ATADUmsG die Übertragung von Beteiligungen auf eine inländische, gewerblich tätige KG. Dies wird häufig genutzt, um eine bestehende Industrie-Holding in eine Family Office KG umzuwandeln. Im Folgenden werden die betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte beleuchtet, die bei einer solchen Umstrukturierung zu berücksichtigen sind ‒ insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung einer unverzichtbaren verbindlichen Auskunft. |
1. Einführung und Fallkonstellation
Ausgangspunkt dieser Fallstudie ist eine mittelständische Unternehmensgruppe mit diversen in- und ausländischen Beteiligungen in der Rechtsform von operativ tätigen Kapitalgesellschaften, die in verschiedenen Geschäftsfeldern tätig sind. Auf der obersten Hierarchieebene der inhabergeführten Gruppe sollen annahmegemäß verschiedene Schwestergesellschaften rangieren, die von den Gesellschaftern paritätisch gehalten werden. Zwei Gesellschaften stechen in Bezug auf ihre übergeordneten Aufgaben schon bislang hervor: eine Immobiliengesellschaft und eine Industrie-Holding.
Die Immobiliengesellschaft bündelt den in der Unternehmensgruppe wesentlichen Immobilienbestand aller Unternehmensbereiche und der Holdingebene und stellt diesen den jeweiligen rechtlichen Einheiten gegen Entgelt zur Verfügung. Die Investmentstrategie der Immobiliengesellschaft zielt dabei eher auf die langfristige Erzielung regelmäßiger Mittelzuflüsse als auf die Realisierung kurzfristiger Veräußerungserlöse ab. Das grundlegende Management und die strategische Ausrichtung der Unternehmensgruppe bestimmt hingegen derzeit im Wesentlichen eine Gesellschaft auf Holdingebene, die bisher als klassische geschäftsleitende Industrieholding und nicht als (internationaler) Vermögensverwalter agiert. Darüber hinaus stellt diese Gesellschaft für alle Geschäftsbereiche zentral Dienstleistungen in den Funktionsbereichen Finanzen, Rechnungswesen, Steuern, Recht und IT gegen Entgelt zur Verfügung.
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