· Fachbeitrag · Verrechnungspreise
Die neuen Verwaltungsgrundsätze VP ‒ ein Überblick für die Praxis (Teil 2)
von Dr. Stefan Greil, LL. M., Berlin und Finw. Lars Wargowske, Potsdam
| Nachdem das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzSt-EntModG, BGBl I 21, 1259) und das ATAD-Umsetzungsgesetz (ATADUmsG, BGBl I 21, 2035) samt den Änderungen des § 1 AStG in Kraft getreten sind, hat die Verwaltung die Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2021 (VWG VP) am 14.7.21 veröffentlicht. Damit kommt die „Reform“ der Verrechnungspreisregeln zu einem (vorläufigen) Abschluss. Weit überwiegend werden bestehende Grundsätze übernommen, in Teilen aber auch neue Ansichten vertreten. Das umfangreiche Anwendungsschreiben hat enorme Relevanz für die Verrechnungspreispraxis. |
1. Kapitel III ‒ Leitlinien (Fortsetzung Teil 1)
Das Kapitel III spiegelt vom Aufbau her die OECD-Verrechnungspreisleitlinien (OECD Transfer Pricing Guidelines [TPG]; s. unter www.iww.de/s5449) wider. Hier konkretisiert und ergänzt das BMF seine Auffassung zu ausgewählten Themen, die zur Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung in Deutschland notwendig sind.
Beachten Sie | Im ersten Teil (s. PIStB 21, 312) wurden hierzu bereits die Ausführungen zum Fremdvergleichsgrundsatz, zu immateriellen Werten sowie zu den Verrechnungspreismethoden und Bewertungstechniken vorgestellt.
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