· Fachbeitrag · Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften
Zweifel an der Unionsrechtskonformität der Hinzurechnungsbesteuerung
von StB Dr. Christian Kahlenberg, M.Sc., Frankfurt (Oder)
| Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung ist es offenkundig, die „missbräuchliche“ Zwischenschaltung ausländischer Kapitalgesellschaften zu bekämpfen. Aus diesem Grund ist es in EU/EWR-Fällen auch möglich, einen Nachweis über die echte wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft beizubringen und sich damit von den Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung zu exkulpieren. Die Frage, inwiefern die Begrenzung der Nachweisoption auf EU/EWR-Sachverhalte unionsrechtskonform ist, hat der BFH in einem Vorlagebeschluss jüngst dem EuGH vorgelegt ( BFH 12.10.16, I R 80/14, BStBl II 17, 615). |
1. Problemstellung
Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung baut tatbestandlich auf vier Merkmalen auf:
- Inländerbeherrschung (> 50 %) der ausländischen Zwischen-(kapital-)gesellschaft (§ 7 AStG),
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