· Fachbeitrag · Abkommenspolitik
Gesetzentwurf: Neues Steuerabkommen mit Georgien
| Im Verhältnis zu Georgien ist bisher nur ein veralteter Informationsaustausch möglich. Nun soll das DBA mit Georgien geändert werden (Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11.3.14 zur Änderung des Abkommens vom 1.6.06 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/2661); s. auch Deutscher Bundestag hib Nr. 480 vom 29.9.14). |
Mit dem am 11.3.14 in Tiflis unterzeichneten Änderungsprotokoll zum DBA Georgien wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch die Erweiterung des Informationsaustausches entsprechend dem OECD-Musterabkommen 2005 und der Einführung einer Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern gefördert. Außerdem soll die Datenschutzklausel aktualisiert werden.