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  • 27.11.2020 · Fachbeitrag · Abkommensrecht

    Besteuerungsrecht für Schenkung mit Auslandsbezug

    | Hat ein Schenker seinen Wohnsitz in Deutschland und Schweden, kommt es für die Schenkungsteuer auf seinen Lebensmittelpunkt an – auch dann, wenn Schweden zum Zeitpunkt der Schenkung die Schenkungsteuer bereits abgeschafft hat (FG Baden-Württemberg 5.8.20, 7 K 2777/18, 7 K 2778/18 und 7 K 2779/18 [nrkr]; s. auch Pressemitteilung des FG vom 17.11.20). |