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  • · Nachricht · Abkommensrecht

    Vereinbarung zur Amtshilfe nach dem deutsch-kanadisches DBA

    | Nach Art. 27 Abs. 10 DBA Deutschland/Kananda verständigen sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten über den Anwendungsmodus dieses Artikels sowie darüber, wie sichergestellt werden kann, dass beide Vertragsstaaten in vergleichbarem Maße Amtshilfe leisten. Auf dieser Grundlage wurde zwischen den zuständigen Behörden der Bundesrepublik Deutschland und Kanadas die anliegende Vereinbartung über die für die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche anzuwendenden Verfahren getroffen. geschlossen (s. auch (BMF, Schreiben IV B 5 - S-1301-KANN / 07 / 10003 vom 19.11.13). |

     

    Art. 27 des am 19.4.01 unterzeichneten und am 28.3.02 in Kraft getretenen Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Kanada zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern, zur Verhinderung der Steuerverkürzung und zur Amtshilfe in Steuersachen (im Folgenden als „das Abkommen“ bezeichnet) sieht die Amtshilfe bei der Erhebung steuerlicher Ansprüche vor.

     

    Nach Artikel 27 Absatz 10 des Abkommens verständigen sich die zuständigen Behörden der Vertragsstaaten über den Anwendungsmodus dieses Artikels sowie darüber, wie sichergestellt werden kann, dass beide Vertragsstaaten in vergleichbarem Maße Amtshilfe leisten. Die Vereinbarung enthält folgenden Punkte:

     

    • 1. Für die Durchführung der Amtshilfe bei der Steuererhebung zuständige Behörden
    • 2. Voraussetzungen für ein Ersuchen um Amtshilfe bei der Steuererhebung
    • 3. Einleitung eines Amtshilfeverfahrens
    • 4. Durchführung eines Amtshilfeverfahrens
    • 5. Kosten
    • 6. Rechtsstreitigkeiten
    • 7. Beendigung eines Amtshilfeverfahrens
    • 8. Zahlungsabwicklung
    • 9.Wirksamkeit des Programms / Änderungen / Operative Anpassungen
    • 10. Inkrafttreten des Anwendungsmodus / Kündigung

     

    Hinweis | Amtshilfefähig sind nach dieser Vereinbarung steuerliche Ansprüche, die in den Veranlagungszeiträumen ab dem 1.1.01 entstanden sind.

     

    Die Vereinbarung im Detail finden Sie auf den Seiten des BMF unter:

    http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezogene_Informationen/Laender_A_Z/Kanada/2013-11-19-amtshilfe-bei-steuererhebung-dba-kanada.pdf?__blob=publicationFile&v=1 

     

     

     

    Quelle: ID 42421737