31.10.2022 · Fachbeitrag · Abkommensrechtliche Dreieckssachverhalte
Meistbegünstigung bei Anwendbarkeit mehrerer DBA
| Der BFH hat entschieden, dass bei der Anwendbarkeit mehrerer DBA das für den Steuerpflichtigen günstigste DBA anzuwenden ist. Die maßgeblichen DBA sind in internationalen Dreieckssachverhalten jeweils einzeln und unabhängig voneinander zu prüfen (BFH 1.6.22, I R 30/18, BB 22, 2323). |
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