· Fachbeitrag · Aktuelles BMF-Schreiben
Zur Besteuerung von ADRs auf inländische Aktien
| Das BMF hat sich in einem aktuellen Schreiben zur Besteuerung von American Depository Receipts (ADRs) geäußert. Dieses Schreiben ist auf nach dem 31.12.13 zufließende Kapitalerträge anwendbar. Die Beantragung und Ausstellung von Sammel-Steuerbescheinigungen ist bereits für ab 1.1.12 zufließende Kapitalerträge zulässig ( BMF 24.5.13, IV C 1 - S 2204/12/10003 ). |
Hintergrund | American Depository Receipts (ADRs) werden an einer Börse stellvertretend für eine Aktie gehandelt. Es handelt sich um auf US-Dollar lautende Aktienzertifikate oder Hinterlegungsscheine, die von amerikanischen Kreditinstituten ausgestellt werden, die die zugrunde liegenden Aktien in Verwahrung genommen haben. Ein ADR verkörpert eine bestimmte Anzahl hinterlegter Aktien eines ausländischen Unternehmens. Die Aktiengesellschaft muss sich auf diese Weise nicht dem vollständigen Zulassungsverfahren der Börsenaufsicht SEC unterziehen, das ansonsten für eine Börsennotierung notwendig wäre.
Das auf der Homepage des BMF veröffentlichte Schreiben behandelt u.a.
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