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  • 22.12.2021 · Fachbeitrag · AStG

    Britische Besteuerung auf Remittance Basis ist Vorzugsbesteuerung

    | Macht ein in Großbritannien ansässiger Steuerpflichtiger von seinem ihm nach britischem Steuerrecht zustehenden Wahlrecht Gebrauch, nicht in Großbritannien erzielte Einkünfte auf Remittance Basis zu versteuern (d. h., nur soweit sie nach Großbritannien überführt wurden), stellt dies eine Vorzugsbesteuerung nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 AStG dar (FG München 26.3.21, 8 K 883/17). |