· Fachbeitrag · ATAD-Umsetzungsgesetz
Reform der Hinzurechnungsbesteuerung hat offiziell begonnen
| Am 10.12.19 ist der langersehnte Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD-Umsetzungsgesetz ‒ ATAD-UmsG) offiziell veröffentlicht worden. |
Die europäische Anti-Steuervermeidungsrichtlinie (ATAD) sah vor, dass die Richtlinienvorgaben bis zum 31.12.18 in das nationale Recht der Mitgliedstaaten zu überführen waren. Deutschland hat die Frist nicht eingehalten. Nun aber kommt überraschend schnell Bewegung in die Sache. Mit dem vorliegenden Referentenentwurf sollen die Regelungen zur Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung sowie zu hybriden Gestaltungen der ATAD umgesetzt und die Hinzurechnungsbesteuerung reformiert werden. Außerdem soll es Anpassungen im Bereich des Fremdvergleichs nach § 1 AStG geben.
Nachdem zunächst eine „kleine“ Reform, die nur punktuelle Änderungen gebracht hätte, diskutiert worden war, sieht der nun vorliegende Gesetzesentwurf eine umfassende Überarbeitung des AStG vor. Die erhoffte Absenkung der Niedrigsteuerschwellen auf unter 25 % blieb jedoch aus. Das bisherige Konzept der Inländerbeherrschung soll aufgegeben und durch ein Beherrschungskonzept ersetzt werden. Der Aktivkatalog in § 8 Abs. 1 AStG wird beibehalten. Punktuell finden sich Veränderungen und Verschärfungen.
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