27.11.2020 · Fachbeitrag · Auslandstätigkeitserlass
IT-Beratung ist keine begünstigte Tätigkeit
| Die Beratungstätigkeit beim Aufbau einer Zweitmarke für ein bestehendes Kommunikationsnetz in einem anderen Staat erfüllt nicht die Voraussetzungen für die Steuerfreistellung von Arbeitslohn nach dem Auslandstätigkeitserlass (ATE; FG Köln 19.6.20, 15 K 609/18). |
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