· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastungen
Das BMF hat Hinweise zu Unterhaltsaufwendungen an Personen im Ausland aktualisiert
| Das BMF hat zwei Schreiben zur Berücksichtigung von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung ersetzt (BMF 6.4.22 [koordinierter Ländererlass], IV C 8 - S-2285/19/10003 :001). |
Das neue Schreiben ist wie folgt gegliedert:
- 1. Begünstigter Personenkreis
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