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  • · Nachricht · Bekämpfung der internationalen Steuerhinterziehung

    Musterabkommen zur Umsetzung von FATCA veröffentlicht

    | Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien und die USA haben am 8.2.12 in einer gemeinsamen Erklärung vereinbart, die bilaterale Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung weiter auszubauen. Die fünf Staaten und die USA haben dazu ein Musterabkommen über den Informationsaustausch im Verhältnis zu den USA sowie sowie über den US-amerikanischen Quellensteuerabzug erarbeitet. Hierdurch werden die von den USA mit dem US -amerikanischen Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) verfolgten Ziele auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt. Im Gegenzug verpflichtet sich die USA, den Partnerstaaten steuerlich relevante Informationen zur Verfügung zu stellen. |

     

    Im US-amerikanischen Gesetz zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung (FATCA) ist vorgesehen, dass Finanzinstitute, die nicht in den USA ansässig sind, den USA Informationen zu US-Kunden zur Verfügung stellen oder Quellensteuereinbehalte auf Erträge aus US-Anlagen hinnehmen müssen.

     

    Hintergrund | Am 18.3.10 wurde in das US-Bundessteuergesetz (Internal Revenue Code) ein neues Kapitel 4 eingefügt: der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA). FATCA ist ein weiterer Schritt der Bemühungen des US-Fiskus nach globaler Transparenz von Vermögen und Erträgen sowie zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung. Im Fokus stehen dabei vor allem Gestaltungen, bei denen unter Zwischenschaltung von ausländischen Finanzinstituten Einkünfte verschleiert werden, sodass eben auch derartige Finanzinstitute Adressaten von FATCA sind (Detaildarstellungen finden sich u.a. bei Ruiner/Schramm/Fischer, DB 11, 2403; Buge, Corporate Finance Law 11, 364). FATCA beinhaltet steuerliche Meldepflichten und Strafsteuern in Höhe von 30 % mit Blick auf US-Personen, die Konten im Ausland führen oder über Nicht-US-Vehikel investieren. Die Strafe trifft auch Geschäftspartner-Finanzinstitute, die einer Identifizierung von US-Kunden nicht nachkommen. Die Umsetzung dieser neuen Regelungen ist mit weitreichenden Umstellungen der betroffenen Prozesse und IT-Systeme verbunden und steht daher derzeit klar im Fokus der Finanzdienstleistungsindustrie.

     

    Die Durchführung des FATCA-Gesetzes soll nun auf eine zwischenstaatliche Grundlage gestellt werden. Das Musterabkommen soll als Grundlage für entsprechende bilaterale Vereinbarungen dienen und hat folgenden Inhalt:

     

    • Die fünf Staaten verpflichten sich jeweils, von den in ihrem Gebiet ansässigen Finanzinstituten die Informationen über für US Kunden geführte Konten zu erheben und der US-Behörde zur Verfügung zu stellen.

     

    • Die USA verpflichten sich im Gegenzug, dem jeweiligen Vertragspartner Informationen über Zins- und Dividendeneinkünfte zur Verfügung zu stellen, die die US-Steuerbehörde von US Finanzinstituten erhebt.

     

    • Die USA verpflichten sich, alle Finanzinstitute des jeweiligen Vertragspartners von der Pflicht auszunehmen, mit der US-Steuerbehörde Vereinbarungen abschließen zu müssen, um in den USA Quellensteuereinbehalte unter FATCA zu vermeiden.

     

    Die fünf Staaten und die USA sind zuversichtlich, dass auch andere Staaten diesem Ansatz folgen und so die Kooperation zwischen den Staaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung verbessert und intensiviert werden kann.

     

    Gemeinsame Erklärung von Deutschland, Frankreich, Spanien, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten anlässlich der Veröffentlichung des „Musterabkommens zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“:

     

    Seit vielen Jahren arbeiten Deutschland, Frankreich, Italien Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten als Partner zusammen, um die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Steuerehrlichkeit zu verbessern, damit alle Bürger ihren gerechten Anteil an den gesetzlich fälligen Steuern zahlen.

     

    In letzter Zeit haben wir unsere Zusammenarbeit verstärkt und gemeinsam ein „Zwischenstaatliches Musterabkommen zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit und Umsetzung des Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA)“ erarbeitet.

     

    Dieses Musterabkommen schafft einen Rahmen für die Meldung bestimmter Kontodaten durch die Finanzinstitute an ihre jeweiligen Steuerbehörden mit anschließendem Austausch der betreffenden Daten im Rahmen der bestehenden bilateralen Doppelbesteuerungs- bzw. Steuerinformationsabkommen. Es beseitigt die im Zusammenhang mit dem Foreign Account Tax Compliance Act aufgetretenen rechtlichen Probleme, vereinfacht dessen Umsetzung für die Finanzinstitute und sieht einen auf Gegenseitigkeit beruhenden Informationsaustausch vor.

     

    Wir freuen uns nun auf den zeitnahen Abschluss bilateraler Abkommen auf der Grundlage dieses Musterabkommens, auch durch andere Länder.

     

    Die Zusammenarbeit wird fortgeführt mit dem Ziel, beim gegenseitigen Informationsaustausch ein gleichwertiges Niveau zu erlangen und bei der technischen Umsetzung des Informationsaustauschs maximale Einheitlichkeit und Standardisierung herzustellen. Nähere Hinweise zum weiteren Verfahren folgen in Kürze.

     

    Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem einheitlichen Ansatz zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung durch automatischen Informationsaustausch. Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten werden in enger Zusammenarbeit mit anderen Partnerländern, der OECD und ggf. der EU gemeinsame standardisierte Melde- und Sorgfaltspflichten erarbeiten, um so den Übergang zu einem globaleren System zu fördern, das die Steuerhinterziehung so effizient wie möglich bekämpft und den Vollzugsaufwand so gering wie möglich hält (BMF-Pressemitteilung Nr. 36 vom 26.7.12).

    Quelle: ID 34796360