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  • 24.02.2022 · Fachbeitrag · Belgien und Luxemburg

    Letztmalige Verlängerung und Kündigung der Ausnahmeregelung für deutsche Grenzpendler zum 30.6.22

    | Die Konsultationsvereinbarung zwischen Deutschland und Belgien zur Entlastung grenzüberschreitend tätiger Arbeitnehmer im Hinblick auf die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie wurde nunmehr letztmalig bis zum Juni 2022 verlängert. Auch die deutschen und luxemburgischen Steuerbehörden haben sich darauf geeinigt, die Verständigungsvereinbarung für Grenzpendler im gegenseitigen Einvernehmen zum 30.6.22 zu kündigen (BMF 25.3.22, IV B 3 - S-1301-BEL/20/10002 :001, IV B 3 - S-1301-LUX/19/10007 :004). |