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EU-Kommission kündigt Regulierung steuerberatender Berufe an
| Im Herbst will die EU-Kommission einen Legislativvorschlag zur Regulierung der steuerberatenden Berufe veröffentlichen. Eine solche Initiative soll eine europaweite Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung vorsehen (s. auch DStV News vom 27.4.22). |
Die EU-Kommission kündigte am 25.4.2022 aufgrund der Enthüllungen in Zusammenhang mit den sog. Pandora Papers an, weiter gegen „missbräuchliche Steuerberatung“ vorgehen zu wollen. Dabei wolle sie die „faulen Äpfel“ der Branche ins Visier nehmen. Zwar plane sie nicht, den Berufsstand allgemein zu regulieren. Es sollen aber allgemeine Standards zur Sanktionierung missbräuchlicher Steuerberatung eingeführt werden. In Zukunft soll laut einer Vertreterin der EU-Kommission klar sein, welche Praktiken akzeptabel sind und welche nicht. Werden Grenzen überschritten, sollen nach dem Willen der EU-Behörde eindeutige Sanktionen für die Verursacher folgen. Die Initiative könnte das Berufsrecht sowohl der beratenden als auch der prüfenden Berufe erheblich verändern und dürfte ein Schritt hin zur Europäisierung des Berufstands bedeuten.
Aus Sicht des Deutschen Steuerberaterverbands e.V. müsste insbesondere geklärt werden, in welchen Fällen eine missbräuchliche Steuergestaltung vorliegt. Ansonsten drohen erhebliche Rechtsunsicherheit und eine unzumutbare Gratwanderung im Spannungsfeld zwischen den Pflichten gegenüber Mandant und Steuer-Compliance. Andererseits könnte ein solcher Vorschlag die Chance bieten, die bestehenden großen Unterschiede bei der Regulierung des Berufstands in den Mitgliedstaaten abzubauen und dessen Ansehen in der öffentlichen Wahrnehmung zu verbessern. Gleichzeitig stellt das Vorhaben nach Ansicht des DStV die bisherige Deregulierungsstrategie der EU-Kommission in Frage.
Beachten Sie | Vom 12.5.22 bis zum 20.7.22 haben Interessenvertreter die Möglichkeit, sich im Rahmen einer öffentlichen Konsultation zum Thema einzubringen. Der DStV wird sich daran beteiligen.