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  • 02.04.2015 · Fachbeitrag · Beschränkte Steuerpflicht

    Abzugsverbot privater Versorgungsleistungen ist EU-rechtswidrig

    | Nach Ansicht des EuGH verstößt § 50 Abs. 1 S. 4 (jetzt S. 3) EStG gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV), indem sie nur gebietsansässige Steuerpflichtige berechtigen, von ihren steuerpflichtigen Einkünften Versorgungsleistungen abzuziehen, die als Gegenleistung für die Übertragung der entsprechenden Einnahmequelle im Wege der vorweggenommenen Erbfolge gezahlt werden (EuGH 24.2.15, C-559/13, BStBl II 14, 22). |