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  • · Fachbeitrag · Betriebsstättengewinnermittlung

    Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 EStG bei ausländischer Betriebsstätte

    von Prof. Dr. Ralf Jahn, Würzburg

    | Die gewerbesteuerliche Kürzung nach § 9 Nr. 3 GewStG um den Teil des Gewerbeertrags, der auf eine nicht im Inland belegene Betriebsstätte entfällt, ist auch dann vorzunehmen, wenn Deutschland abkommensrechtlich nicht gehindert wäre, den gesamten Gewerbeertrag zu besteuern. Das Urteil greift das Spannungsverhältnis zwischen Abkommensrecht und nationalem Steuerrecht auf und nimmt schließlich zur Ermittlung des Betriebsstättengewinns Stellung ( BFH 5.6.24, I R 32/20, DStR 24, 2520). |

     

    Sachverhalt

    Eine GmbH & Co. KG mit Sitz im Inland errichtete auf eigenen inländischen Grundstücken Wohnbauten und verkaufte anschließend diese Immobilien; zum Teil errichtete sie aber auch auf fremden inländischen Grundstücken Gebäude als Generalunternehmerin. Geschäftsleitung und Projektierung befanden sich in den Niederlanden. Die Bauarbeiten wurden durch über die Konzernzentrale in den Niederlanden verpflichtete Subunternehmer ausgeführt. Im Rahmen einer gemeinsamen Außenprüfung (Joint Audit) kamen die niederländische und die deutsche Steuerverwaltung zu folgendem Ergebnis:

     

    • Soweit es um die eigenen Grundstücke ging, unterstellte die Finanzverwaltung Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen i. S. d. (alten) DBA-Niederlande. Danach sollten die Veräußerungsgewinne der GmbH & Co. KG in vollem Umfang der Besteuerung durch Deutschland unterliegen.