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  • · Fachbeitrag · BMF

    Überarbeitung der Verwaltungsgrundsätze VP 2023

    | Mit dem Wachstumschancengesetz hat der Gesetzgeber eine eigenständige Regelung für die Bestimmung von Verrechnungspreisen bei konzerninternen grenzüberschreitenden Finanztransaktionen (§§ 1 Abs. 3d und 3e AStG) im Gesetz verankert. Das BMF hat daraufhin am 14.8.24 einen Entwurf vorgelegt, der die Neuregelungen im Kap. III J. „Finanzierungsbeziehungen“ der Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2023 ergänzt. |

     

    Die Ausführungen des BMF beziehen sich insbesondere auf

    • die Fremdüblichkeit der Finanzierungsbeziehung dem Grunde nach (§ 1 Abs. 3d S. 1 Nr. 1 AStG, Unterkapitel J.2 VWG TP),