02.05.2019 · Fachbeitrag · BMF
Vorbereitungen auf den BREXIT
| Der Europäische Rat hat die Austrittsfrist des Art. 50 einstimmig und im Einvernehmen mit der britischen Regierung auf den 31.10.19 verlängert. Die Bundesregierung setzt weiterhin auf einen geregelten Austritt Großbritanniens aus der EU – sie trifft aber auch Vorkehrungen für einen „No Deal“ (s. auch Mitteilung BMF 17.4.19). |
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