· Fachbeitrag · Brexit und Umsatzsteuer
BMF-Schreiben zu den Konsequenzen eines No-Deal-Austritts
| Das BMF hat am 10.12.20 ein Schreiben zu den Konsequenzen des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der EU für die Umsatzsteuer veröffentlicht (BMF 10.12.20, III C 1 - S 7050/19/10001 :002). |
Die Finanzverwaltung stellt klar, dass der umsatzsteuerliche Status von Großbritannien mit Ablauf des Übergangszeitraums ab dem 1.1.21 der eines Drittlands ist. Für Nordirland gelten Sonderregelungen: Nordirland wird im Dienstleistungsverkehr als Drittland behandelt, im Warenverkehr aber weiterhin als zum Gemeinschaftsgebiet gehörig.
Des Weiteren nimmt das BMF-Schreiben zu folgenden Punkten Stellung:
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