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  • · Nachricht · Corona-Pandemie

    EU-Kommission schlägt Verschiebung der erstmaligen Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen vor

    | Die Kommission hat am 8.5.20 beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben. Dabei geht es auch um die erstmalige Mitteilungspflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen nach der DAC 6-Richtlinie. Damit reagiert sie auf die Schwierigkeiten, mit denen Unternehmen und Mitgliedstaaten derzeit aufgrund der Corona-Krise konfrontiert sind (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 11.5.20). |

     

    Nach der DAC 6-Richtlinie sowie dem darauf basierenden Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen sind bestimmte grenzüberschreitende Steuergestaltungen ab dem 1.7.20 grundsätzlich dem Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Da es aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie sowohl der Finanzverwaltung als auch den Unternehmen nur schwer möglich sein wird, die teilweise immer noch nicht bestimmten technischen und organisatorischen Abläufe für die Mitteilungspflichten zu implementieren, hatten sich die Wirtschaftsspitzenverbände in einer gemeinsamen Eingabe an die EU-Kommission und weitere europäische und nationale Stakeholder für eine Verschiebung der erstmaligen Mitteilungspflichten ausgesprochen.

     

    Die EU-Kommission hat nun reagiert und am 8.5.20 beschlossen, das Inkrafttreten von zwei EU-Maßnahmen im Bereich der Besteuerung zu verschieben:

     

    • Austausch von Informationen: Die Kommission hat ebenfalls beschlossen, die Verschiebung bestimmter Fristen für die Einreichung und den Austausch von Informationen im Rahmen der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden (DAC) vorzuschlagen. Dieser Vorschlag sieht eine Verschiebung der für DAC 6 relevanten erstmaligen Meldefristen von (mindestens) 3 Monaten vor. Hinsichtlich der Frage, ob Gestaltungen in zeitlicher Hinsicht in den Anwendungsbereich der Amtshilferichtlinie fallen und damit meldepflichtig sind, ändert sich dadurch nichts. Auf der Grundlage der vorgeschlagenen Änderungen haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über Finanzkonten auszutauschen, deren Begünstigte in einem anderen Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind. Ebenso haben die Mitgliedstaaten drei zusätzliche Monate Zeit, um Informationen über bestimmte grenzüberschreitende Steuerplanungsregelungen auszutauschen.
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    • PRAXISTIPP | Trotz der möglichen Verschiebung des Beginns der DAC6-Meldeverpflichtungen, sollten Sie die Einhaltung der bevorstehenden DAC6-Meldeverpflichtungen intensiv vorbereitet (u.a. Identifikation von Altfällen, Aufsetzen interner Prozesse), insbesondere vor dem Hintergrund der noch vielen offenen Punkte in der nationalen Umsetzung.

       
    • Mehrwertsteuerpaket für den elektronischen Handel: Die Kommission hat ebenfalls vorgeschlagen, das Inkrafttreten des Mehrwertsteuerpakets für den elektronischen Handel um sechs Monate zu verschieben. Diese Regeln werden ab dem 1.7.21 statt ab dem 1.1.21 gelten, was den Mitgliedstaaten und Unternehmen mehr Zeit gibt, sich auf die neuen MwSt.-Regeln für den elektronischen Handel vorzubereiten.

     

    • Hintergrund: Zum 1.1.21 soll eigentlich eine weitere Stufe zur grundlegenden Reform des europäischen Umsatzsteuerrechts umgesetzt werden. Vorgesehen sind grundlegende Änderungen der Ortbestimmung von grenzüberschreitenden Lieferungen an Endverbraucher. Nationalen Lieferschwellen sollen dabei durch einen einheitlichen Grenzwert (10.000 EUR für alle EU-Auslandsumsätze an Endverbraucher) ersetzt werden. Weil dann viele kleine Unternehmen im Onlinehandel in EU-Staaten steuerpflichtig werden, soll der „Mini One Stop Shop“ (bisher nur für digitale Dienstleistungen) zum „One Stop Shop“ erweitert werden.

     

    Die Kommission setzt sich weiterhin für die Bekämpfung von Steuerhinterziehung und -umgehung ein. Sowohl das Europäische Parlament als auch der Rat sind über diese Vorschläge informiert. Die Kommission zählt darauf, dass beide Institutionen diese Vorschläge so bald wie möglich verabschieden, um allen Beteiligten Rechtssicherheit zu geben.

    Quelle: ID 46577805