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    Neue Steuerabkommen mit Armenien, Panama und Mazedonien

    | Die Bundesregierung hat drei Gesetzentwürfe für neue Steuerabkommen mit Armenien, Panama und Mazedonien eingebracht (s. jeweils Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.4.17). |

     

    Das im Verhältnis zu Armenien immer noch anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken aus dem Jahr 1981 soll durch ein neues Abkommen ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 29.6.16 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Armenien zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11867) eingebracht. Doppelbesteuerungen würden ein erhebliches Hindernis für Handel und Investitionen darstellen, schreibt die Bundesregierung.

     

    Die Bundesrepublik Deutschland und Panama haben ein Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, das Regelungen zur Besteuerung von Schiff- und Luftfahrtunternehmen enthält. Dazu hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21.11.16 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr (18/11878) eingebracht. Wie die Bundesregierung erläutert, soll geregelt werden, dass im internationalen Verkehr tätige deutsche Schiff- und Luftfahrtunternehmen ihre Einkünfte ausschließlich in Deutschland versteuern.

     

    Das veraltete Doppelbesteuerungsabkommen mit Mazedonien soll ersetzt werden. Daher hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 14.11.16 zur Änderung des Abkommens vom 13.7.06 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der mazedonischen Regierung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/11869) eingebracht. Wie die Regierung erläutert, ist das bisher geltende Abkommen hinsichtlich der Regeln zum Informationsaustausch veraltet. Das neue Abkommen ist an die neuen Standards des OECD-Musterabkommens angepasst worden.

     

    Quelle: ID 44616491