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  • · Nachricht · DBA-Politik

    Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Taiwan

    | Das im Dezember 2011 zwischen dem Deutschen Institut in Taipeh und der Taipeh Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist am 7.11.12 in Kraft getreten. Beide Seiten haben mitgeteilt, dass das unterzeichnete Abkommen nun innerstaatlich umgesetzt ist. Das Abkommen kann ab 1.1.13 angewendet werden (BMF, Pressemitteilung vom 20.11.12). |

     

    Die steuerlichen Rahmenbedingungen bilden bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten regelmäßig eine wichtige Grundlage für gegenwärtige und zukünftige Investitionen. Im Verhältnis zu Taiwan gelten ab 1.1.13 abgesenkte Quellensteuersätze:

     

    • Bei Dividenden ein Quellensteuersatz in Höhe von 10 %.
    • Zinsen und Lizenzgebühren unterliegen künftig Quellensteuern in Höhe von ebenfalls maximal 10 %.

     

    Strukturell und inhaltlich orientiert sich das neue Abkommen am OECD-Musterabkommen. Dies betrifft auch den Informationsaustausch, der die Zusammenarbeit der Finanzbehörden beider Staaten hinsichtlich Steuern jeder Art begründet.

    Quelle: ID 36862060