28.03.2025 · Fachbeitrag · DBA-Portugal
Renten aus dem Versorgungswerk bleiben nach Wegzug nach Portugal in Deutschland steuerpflichtig
| Nach einem Wegzug nach Portugal behält Deutschland dennoch das Besteuerungsrecht an Rentenleistungen aus einem berufsständischen Versorgungswerk. Dies gilt insbesondere dann, wenn Portugal auf eine Besteuerung verzichtet und somit eine doppelte Nichtbesteuerung droht. Das FG Rheinland-Pfalz bestätigt die Anwendbarkeit der Rückfallklausel im DBA-Portugal (FG Rheinland-Pfalz 15.11.23, 1 K 2026/22). |
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