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  • · Nachricht · DBA

    Steuerabkommen mit Großbritannien

    | Die Bundesrepublik Deutschland und das Vereinigte Königreich wollen das zwischen beiden Ländern bestehende DBA ändern. Das sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 17.3.14 zur Änderung des Abkommens vom 30.3.10 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (18/5575) vor (s. Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.8.15, hib-Nr. 408/2015). |

     

    Wie aus dem Gesetzentwurf hervorgeht, soll bei der Abgrenzung der einer Betriebsstätte zuzurechnenden Gewinne von Unternehmen eine Anpassung an den neuen OECD-Standard vorgenommen werden, der bisher in dem Abkommen nicht enthalten ist. Außerdem soll die Zuordnung des Besteuerungsrechts für sog. Ortskräfte in diplomatischen Vertretungen neu geregelt werden, „um die Besteuerung der Einkünfte in einem der Vertragsstaaten sicherzustellen“.

    Quelle: ID 43557439