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  • · Nachricht · DBA

    Steuerabkommen mit Japan

    | Deutschland und Japan haben ein neues DBA geschlossen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.12.15 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8516) eingebracht (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.5.16). |

     

    Das 1966 geschlossene Abkommen werde den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Insbesondere die Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen seien bisher höher als mit anderen Industriestaaten vereinbart, schreibt die Regierung. Vertreter beider Länder hatten sich im Juli 2015 auf den Entwurf eines neuen DBA geeinigt. Fünf Jahre lang wurde verhandelt, um zu einer Lösung zu kommen.

     

    Beachten Sie | In einer der nächsten Ausgaben der PIStB werden die Eckdaten des neuen Abkommens im Detail vorgestellt.

    Quelle: ID 44077425