28.06.2018 · Fachbeitrag · DBA Ungarn
Kein Besteuerungsrecht für die Pension eines deutschen Beamten in Ungarn
| Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden (BFH 24.1.18, I R 49/16). |
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