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  • · Fachbeitrag · Doppelbesteuerung

    BMF: Stand der DBA und der Abkommensverhandlungen zum 1.1.14

    | Das BMF hat jüngst eine Übersicht über den gegenwärtigen Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich sowie der Abkommensverhandlungen am 1.1.14 veröffentlicht (BMF 22.2.14, IV B 2 - S-1301 / 07 / 10017-05). |

     

    Wie die Übersicht zeigt, werden verschiedene der angeführten Abkommen nach ihrem Inkrafttreten rückwirkend anzuwenden sein. In geeigneten Fällen sind Steuerfestsetzungen vorläufig durchzuführen, wenn ungewiss ist, wann ein unterzeichnetes Abkommen in Kraft treten wird, das sich zugunsten des Steuerschuldners auswirken wird. Umfang und Grund der Vorläufigkeit sind im Bescheid anzugeben.

     

    Ob bei vorläufiger Steuerfestsetzung der Inhalt eines unterzeichneten Abkommens bereits berücksichtigt werden soll, ist nach den Gegebenheiten des einzelnen Falls zwischen BMF und Ländern abgestimmt zu entscheiden.

     

    Hinweis | Die Übersicht (Stand 1.1.14) finden Sie auf der Homepage des BMF.

    Quelle: Ausgabe 03 / 2014 | Seite 57 | ID 42542293