02.03.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Besteuerung eines in der Schweiz tätigen Opernchorsängers
| Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein in der Schweiz tätiger Chortenor in Deutschland mit seinen Lohneinkünften unbeschränkt steuerpflichtig ist, wenn er während der Proben in der Schweiz in einem Wohnmobil übernachtet, ansonsten aber überwiegend in seine Wohnung nach Deutschland zurückkehrt. Mobile Einrichtungen aller Art – wie auch Wohnmobile – seien keine Wohnung i. S. d. § 8 AO (FG Baden-Württemberg 12.5.16, 3 K 3974/14, Revision unter I R 62/16; s. auch Mitteilung des FG Baden-Württemberg vom 23.2.17). |
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