31.07.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
EuGH-Vorlage zur aktuellen Fassung des § 50d Abs. 3 EStG
| Das FG Köln hat dem EuGH weitere Fragen zur Europarechtmäßigkeit von § 50d Abs. 3 EStG vorgelegt. Der Beschluss betrifft die seit dem 1.1.12 geltende aktuelle Fassung des § 50d Abs. 3 EStG (FG Köln 17.5.17, Az. 2 K 773/16; s. auch Pressemitteilung des FG Köln vom 20.7.17). |
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