02.02.2017 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Kein Progressionsvorbehalt bei ausländischen Kapitaleinkünften
| Das FG Münster hat entschieden, dass ausländische Kapitaleinkünfte eines nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen (FG Münster 7.12.16, 11 K 2115/15 E; s. auch Mitteilung des FG Münster vom 16.1.17). |
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