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  • 21.12.2016 · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Nachweiserfordernisse bei ausländischem Arbeitslohn

    | Auch wenn im Ausland bezogener Arbeitslohn nach einem DBA von der inländischen Besteuerung befreit ist, muss er im Inland versteuert werden, wenn die Nachweiserfordernisse des § 50d Abs. 8 EStG nicht erfüllt sind. Für den Nachweis der im Ausland entrichteten Steuer ist es erforderlich, dass der konkrete Betrag der Steuerabführung belegt wird – so das FG Köln 16.06.16, 13 K 3649/13, EFG 16, 1711. |