· Fachbeitrag · Erbschaft-/Schenkungsteuer
EuGH soll erneut über Freibetragsregelung von beschränkt Steuerpflichtigen entscheiden
| Erst vor Kurzem hat der EuGH einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland stattgegeben und in der Freibetragsregelung des § 16 Abs. 2 ErbStG einen Verstoß gegen die Kapitalverkehrsfreiheit festgestellt ( EuGH 4.9.14, C-211/13, s. Jahn, PIStB 14, 294 ). Jetzt möchte das FG Düsseldorf vom EuGH wissen, ob § 16 Abs. 2 ErbStG nach Einführung des § 2 Abs. 3 ErbStG mit Unionsrecht vereinbar ist (FG Düsseldorf 22.10.14, 4 K 488/14 Erb). |
Nach § 2 Abs. 3 ErbStG kann der Steuerpflichtige bei beschränkter Steuerpflicht beantragen, dass er insgesamt als unbeschränkt steuerpflichtig behandelt wird. Diese Nachbesserung des deutschen Gesetzgebers durch das BeitrRLUmsG vom 7.12.11 hielt die EU-Kommission für nicht ausreichend. Auch das FG Düsseldorf hat Zweifel, dass die Einführung des § 2 Abs. 3 ErbStG an der Unionsrechtswidrigkeit des § 16 Abs. 2 ErbStG etwas ändert. Nun hat der EuGH Gelegenheit, zu dieser Frage Stellung zu nehmen.