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  • · Nachricht · EU-Kommission

    Kommission veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen zur Anwendung neuer MwSt-Vorschriften

    | Die Kommission hat am 29.10.2013 einen Leitfaden veröffentlicht, um die Unternehmen auf die Anwendung der neuen MwSt-Vorschriften für Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie elektronisch erbrachte Dienstleistungen vorzubereiten, die 2015 in Kraft treten. Damit soll den Unternehmen die Umstellung erleichtert werden, denn in Zukunft wird die Mehrwertsteuer dort erhoben, wo sich der Kunde befindet, und nicht an dem Ort, an dem der Verkäufer ansässig ist (EU-Kommission, Pressemitteilung vom 29.10.2013). |

     

    Durch eine einzige Anlaufstelle werden Unternehmen, die solche Dienstleistungen anbieten, den mehrwertsteuerlichen Pflichten, die sie in verschiedenen Mitgliedstaaten haben, in dem Land nachkommen können, in dem sie für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind. Das entspricht dem Ziel der Kommission, steuerliche Hindernisse und Verwaltungslasten für grenzüberschreitend tätige Unternehmen im Binnenmarkt abzubauen.

     

    Im Mittelpunkt des Leitfadens stehen die Informationen, die erforderlich sind, um sich für mehrwertsteuerliche Zwecke zu registrieren und Mehrwertsteuer auszuweisen, die Form, in der diese Informationen einzureichen sind, die Fristen dafür, sowie alle praktischen Einzelheiten für die Entrichtung der Steuer. Anhand dieser Informationen können die Unternehmen ihre internen Abläufe anpassen und ihre IT-Tools so konfigurieren, dass sie die ab Februar 2015 erforderlichen Informationen vorlegen können. Im nächsten Jahr wird ein weiterer Leitfaden zu den neuen Bestimmungen über den Ort, an dem Dienstleistungen als erbracht gelten, veröffentlicht.

     

    Den Leitfaden und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der EU-Kommission.

    Quelle: ID 42386122