· Fachbeitrag · EU-Kommission
Maßnahmen auf europäischer Ebene in der Corona-Krise
| Die Europäische Kommission hat den Mitgliedstaaten am 17.3.20 einen vorübergehenden Rahmen für staatliche Beihilfen zur Unterstützung der Wirtschaft in der Corona-Krise übermittelt. Der Vorschlag stützt sich auf Art. 107 Abs. 3 Buchst. b) AEUV und soll den Mitgliedstaaten wirksame Maßnahmen zur Behebung der beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben bieten (s. auch EU-Kommission, Pressemitteilung vom 17.3.20). |
Der neue Rahmen soll vier Arten von Beihilfen ermöglichen:
- 1. Direkte Zuschüsse und selektive Steuervorteile von bis zu 500.000 EUR pro Unternehmen
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